Binnen eines Jahres wurden auf ZUM-Apps über 1.600 H5p-Lehr- und Lerninhalte erstellt. Von diesem Erfolg sind wir als Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. (ZUM) überwältigt. Er stellt uns aber auch vor große Herausforderungen bei der künftigen Weiterentwicklung. Auf der folgenden Seite fassen wir zusammen, welche Änderungen es seit dem großen Update im Oktober 2020 gibt und warum.
30.10.2020

Änderungen bei der Darstellung des Urheberrechts von hochgeladenen Medien (Bilder, Video, Audio)

H5p bietet für (fast) alle Inhaltstypen die Möglichkeit, Urheberrechtsangaben zu machen. Bisher gab es auf ZUM Unterrichten jedoch keine Möglichkeit automatisiert zu prüfen, ob diese vollständig sind. Vielmehr erforderte dies viel ehrenamtliche Arbeit und lange Nächte bei einigen Mitgliedern der ZUM.

 

Automatische Prüfung der Urheberrechtsangaben

Nach dem Update findet diese Prüfung bei jedem Seitenaufruf einer App statt. Fehlen Urheberrechtsangaben, wird dies künftig nach dem Speichern der App in einer Warnbox oberhalb angezeigt. Unterhalb der App befindet sich eine weitere Box, in der alle hochgeladenen Dateien mit ihren Urheberrechtsangaben aufgelistet sind. So lässt sich leicht nachvollziehen, zu welchen Elementen ggf. noch Angaben ergänzt werden müssen.

Hinweis fehlende Urheberrechtsangaben

 

Übersicht Urheberrechtsangaben

 

Setzen der App auf "unveröffentlicht" bei fehlenden Urheberrechtsangaben

Fehlen bei einer App Urheberrechtsangaben, kann diese App so lang nicht veröffentlicht werden. Dies schützt sowohl die ZUM als auch die Autor*innen davor, Materialien ohne Berechtigung zu veröffentlichen. Autor*innen haben so Gelegenheit, fehlende Angaben zu ergänzen und die App zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.

 

Apps erst veröffentlichen, wenn sie fertig sind

Vielfach wurde an uns der Wunsch herangetragen, dass Apps beim Speichern nicht sofort veröffentlicht werden, sondern dass Autor*innen diese zunächst fertig bearbeiten können und selbst über den Veröffentlichungszeitpunkt entscheiden. Auch dies wird mit dem Update umgesetzt.

Nach dem Speichern einer neuen App erscheint nun oberhalb der App zum einen ein neuer Reiter "Veröffentlichen" und zum anderen ein deutlicher Hinweis, dass die App noch nicht veröffentlicht ist:

Reiter und Box Veröffentlichen

Die Veröffentlichung kann an gleicher Stelle jederzeit rückgängig gemacht werden.

Unveröffentlichte Apps werden weiterhin auf der Nutzer-Profil Seite angezeigt und mit Hinweisen versehen. Sie sind für Autor*innen normal zugänglich, um weiter bearbeitet werden zu können.

Übersicht Apps auf Profil-Seite

 

Automatisches Löschen, unfertiger, bzw. unvollständiger Apps

Hinweis: Das automatische Löschen nicht veröffentlichter Apps wird frühestens zum 1. Februar 2021 eingeführt. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.

Damit ZUM Apps nicht mit halbfertigen Apps "überschüttet" wird, werden künftig Apps, die länger als 14 Tage nicht bearbeitet wurden, automatisch gelöscht.

Achtung: Dies gilt auch, wenn innerhalb dieser Frist die Urheberrechtsangaben nicht ergänzt werden.

Dieses Feature wird erst zum Ende 2020 eingeführt, damit zunächst für alle ausreichend Zeit bleibt, fehlende (Urheberrechts-)angaben zu ergänzen.

 

Neue Hilfeseiten

Keine Panik! Zu den neuen Anforderungen an die Urheberrechtsangaben haben wir eine ausführliche Hilfeseite mit häufigen Fragen (FAQ) erstellt.

Vorerst wird auch nichts gelöscht, dass heißt, jede(r) Autor*in hat über ihre/seine Nutzer-Profil-Seite Zugang zu ihren/seinen Apps - egal ob veröffentlicht oder unveröffentlicht.