Gamification
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H5P Workflow 300.jpg
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Tipps zur schnelleren ERSTELLUNGDu hast einen guten Workflow? Dann teile ihn doch mit uns! |
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Der extra Ordner und seine Inhalte
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Es ist ein ganz toller Inhaltstyp und sollte eigentlich viel häufiger genutzt werden! Wie kann er aber schnelle und einfach erstellt werden? Lösung: Mit Python und einer CSV-Vorlage: Mehr dazu gibt es 👉 HIERTipp: Welche Möglichkeiten Advanced Fill in the Blanks bietet und die zahlreichen Variationen und Einstellungsmöglichkeiten findest du im Abschnitt Differenzierung der H5P-Workflows. |
Stand: 16.04.2025
Patrick OberdOERfer
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H5P und Moodle gehören irgendwie zusammen und dank der super Plugins können in beide Richtungen Fragen, Quizze und Aufgaben hin- und hergeschoben werden. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf den Import von H5P-Inhaltstypen in Moodle 👉 klicken Sie HIER
Damit die OER-Community geeignete Inhaltstypen schnell und einfach findet, bitten wir um eine klare
Kennzeichnung mit Tags: Fragensammlung (nicht das "n" vergessen) und Moodle.
Vielen Dank für die Unterstützung: @PhilippMemmel@bildung.social & @fusion@mastodon.social
Stand: 18.01.2025
Patrick OberdOERfer
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Du willst schnell und einfach Medien in deine H5P einbinden und nicht ewig mit den Metadaten beschäftigt sein?
Hier zeigen wir dir, wie leicht das geht!
Stand: 17.05.2024
Patrick OberdOERfer
zum Video klick HIER
Anwendungsfall: Sie haben eine Zeichnung oder ein Bild und stellen dazu unterschiedliche Fragen.
Problem: Eine angelegte Karte kann nicht einfach dupliziert werden. Diese Funktion ist leider in diesem Inhaltstypen nicht verfügbar.
Idee und Lösung: Mit einem Python-Skript eine Kartenvorlage beliebig oft kopieren lassen. Wichtig für OER-Fans! Auch die Metadaten und Quellen werden dabei übernommen. So spart man sich viel Zeit bei der Erstellung von OER-Content.
👉👉👉 klick HIER
Auf GitHub gibt es ein Befehlszeilenprogramm zur schnellen Erstellung von Flashcards und Dialog Cards.
Hier geht es zur Anleitung von Sandra Flory - klick HIER
Vielen Dank für die Unterstützung
https://apps.zum.de/apps/35401
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An Künstlicher Intelligenz (KI) kommt wohl aktuell kaum jemand vorbei. Auch die ZUM beschäftigt sich natürlich mit diesem Thema. Gemeinsam haben wir bei der Mitgliederversammlung 2023 an vorhandenen Die Ergebnisse möchten wir natürlich mit euch teilen. |
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Aktuell haben wir Prompts für diese Inhaltstypen getestet und die Ergebnisse stehen hier zur Verfügung.
Die meisten Inhaltsypen können auch über die Option "Als Text eingeben" mit der Textvorlage sehr schnell erstellt werden.
Fill in the Blanks - neuer Prompt von 2024/10
Question Set (im Aufbau)
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Differenzierung mit H5PAktuell erfolgt die Gliederung nach Texten, Bildern, Videos, abgestuften Hilfen und komplexen Inhaltstypen.NEU: Die fünf Niveaustufen Einstieg, Basis,
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16. Mai 2025
Mit H5P lassen sich unterschiedliche Arten von abgestuften Hilfen erstellen, die das selbstgesteuerte und eigenverantwortliche Lernen hervorragend fördern. Je nach Thema und Komplexität der Inhalte eignen sich verschiedene H5P-Inhaltstypen zur Bereitstellung von Hilfsmaterialien. Die Lernenden können mit diesen Angeboten selbstständig den für sie passenden Grad an Unterstützung wählen und sich schrittweise – von Hilfe zu Hilfe – bis hin zur vollständigen Musterlösung vorarbeiten.
5. Mai 2025
Die Nutzung von Fill in the Blanks geht zwar schnell und einfach und zugleich sind Ihnen die Optionen nicht ausreichend? Vielleicht finden Sie in diesem Beitrag die Lösung.
Das Interactive Video ist nicht nur ein Media-Player, sondern bietet zahlreiche Möglichkeiten für differenzierte Angebote.
Je nach Leitungsfähigkeit Ihrer Schülerinnen und Schüler gibt es z. B. drei Varianten zur Strukturierung von Unterrichtsfilmen.
Beim Inhaltstyp Dialog Cards können neben Texten auch Bilder eingebunden werden. Somit steht mit diesem H5P-Inhaltstypen eine gute Möglichkeit für die Erstellung von Karteikarten zur Verfügung. Interessant ist auch die zusätzlichen Möglichkeiten Tipps und Audiodateien einzufügen. Diese zwei Optionen machen den Inhaltstypen für eine Differenzierung interessant.
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Suchmaschinen
Tools
OER
Nicht OER - oder nur z.T. OER
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Danke an Frauke, Nicole und Karl für die Unterstützung bei der Zusammenstellung der Übersicht!
Kontakt: info@zum.de
Patrick Oberdörfer
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Inhaltstypen Hier steht eine Übersicht zu fast allen Inhaltstypen zur Verfügung!
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Quellen Wo finde ich frei lizenzierte Bilder oder Medien für die Erstellung OER-Produkte? |
Erstellung Wie können OER-Inhaltstypen zügig erstellt werden?
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H5P mit KI Welche Möglichkeiten bieten generative KI-Programme bei der Erstellung von H5P-Inhaltstypen? |
Differenzierung Angebote mit H5P zur Differenzierung im Unterricht.
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Gamification Einsatzszenarien bei EduBreakouts bzw. EscapeRooms mit H5P
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Aktuell haben wir sechs Themenfelder und habt ihr weitere Idee? Wir freuen uns über eure Kreativität und Unterstützung. Schreibt an info@zum.de oder tragt eure Wünsche und Ideen in unserem Pad ein.
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Quellen: Wo finde ich frei lizenzierte Bilder oder Medien für die Erstellung OER-Produkte? | Differenzierung: Angebote mit H5P zur Differenzierung im Unterricht. | KI: welche Möglichkeiten bieten generative KI-Programme bei der Erstellung von H5P-Inhaltstypen? | Erstellung: Wie können OER-Inhaltstypen zügig erstellt werden? | Gamification: Einsatzszenarien bei EduBreakouts bzw. EscapeRooms mit H5P |
Weitere Idee?
Wir freuen uns über eure Kreativität und Unterstützung.
Schreibt an info@zum.de
HINWEIS: Sollte es nach dem Update Probleme geben, so wende dich bitte umgehend an info@zum.de
Was wurde bei diesem Update gemacht?
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Ab 11.5.2023 ist für die Registrierung keine Freischaltung durch einen Administrator mehr nötig.
Neue Nutzer*innen können sich wie gewohnt registrieren, erhalten aber direkt eine E-Mail mit den nötigen Zugangsdaten.
Damit möchten wir den Zugang zu ZUM-Apps weiter erleichtern und uns ein wenig Arbeit ersparen.
Bei Registrierung neuer Nutzer*innen sind ab sofort keine Sonderzeichen mehr zulässig. Die Hauptmotivation dahinter steckt darin, dass manche ihre E-Mail-Adressen als Nutzernamen angegeben haben. Diese war somit für alle anderen angemeldeten Nutzer*innen sichtbar. Aus Datenschutzgründen und zur Spamprävention ist dies ab sofort nicht mehr möglich.
Ab sofort ist es möglich seinen Nutzernamen in den Profileinstellungen zu ändern. Dieser Wunsch wurde mehrfach an uns herangetragen, um etwa Tippfehler zu korrigieren, den Nachnamen zu ergänzen usw.
Ebenfalls ist es ab sofort möglich, sich statt mit dem Nutzernamen auch mit der E-Mail-Adresse anzumelden.
Als ZUM-Apps im November 2019 gelauncht wurde, hat von uns niemand mit einem so rasanten Wachstum gerechnet. Ursprünglich war ZUM-Apps lediglich für den internen Gebrauch der ZUM gedacht, doch spätestens mit Corona zeigte sich, welch großen Bedarf es an interaktiven im Internet verfügbaren Lehrinhalten gibt.
Nach drei Jahren hat ZUM-Apps mittlerweile knapp 7.000 (6.961) veröffentlichte Apps und knapp 10.000 (9.810) registrierte Nutzer*innen. Dies führte dazu, dass ZUM-Apps langsam unübersichtlich wurde. Zudem wurden uns aus der Community zahlreiche Wünsche herangetragen, insbesondere in Hinblick auf eine Vernetzung mit anderen Lehrenden nach Fach und Bundesland, die Möglichkeit Feedback zu Apps zu geben und Apps zu markieren.
Bei einem Workshop der ZUM im April 2022 wurden diese Wünsche gebündelt und in den folgenden Monaten wurde viel Energie in die Neugestaltung von ZUM-Apps gesteckt.
Das neue Layout soll mehr an einen App-Store erinnern, einen besseren Überblick über die Apps bieten und mehr zum Stöbern einladen. Fachportalseiten bieten eine schnelle Übersicht über besonders gelungene und neue Apps in deinen Fächern. Zudem werden hier die Mitglieder der zugehörigen Fachschaft angezeigt.
In der überarbeiteten Suche lassen sich Apps neben Freitext-Suchbegriff, Schule, Schulstufe und Tags nun auch nach dem H5P Inhaltstyp filtern.
Automatisch generierte Vorschaubilder geben nicht nur eine besseren Eindruck einer App wieder, sondern sorgen auch für eine bessere Performance von ZUM-Apps (weitere Performance-Verbesserungen sind geplant).
Ein neues Eingabeformular erleichtert die Erstellung und das Bearbeiten von Apps, insbesondere auch auf mobilen Geräten.
Eine ausführliche Beschreibung der Features wird derzeit auf der Seite Features erstellt.
Wir hoffen, dass dir das neue ZUM-Apps gefällt. Teil uns gern Lob und Kritik unter info@zum.de mit.
Inzwischen sind unsere Köpfe schon wieder mit zahlreichen weiteren Ideen voll, wie wir ZUM-Apps auch künftig weiterentwickeln wollen.
Dein ZUM-Team
Hinweise, wie du eine neu App erstellen oder hochladen kannst, findest du unter Erste Schritte und unter Tipps und Tutorials
Auf einer App-Seite kannst du unterhalb der App ein Herzchen anklicken, um eine App zu liken. Dies ist zum einen schön für die*den Ersteller*in der App. Zum anderen werden dir deine gelikten Apps auf deiner Profilseite angezeigt. Du kannst auf diese Weise Apps sammeln, die für dich relevant sind.
Fällt dir eine App auf, die gegen Urheberrecht oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kannst du und dies einfach melden. Wir werden die betroffene App nach Prüfung entsprechend löschen.
Gern kannst du uns hier aber auch mitteilen, wenn eine App nicht funktioniert.
Um eine App zu melden, klicke den entsprechenden Link unter der betroffenen App. Du wirst zu einem Formular weitergeleitet, auf dem du zusätzliche Angaben machen kannst.
Unter Apps suchen im Hauptmenü gelangst du zur App-Übersicht mit dem Suchformular. Das Suchformular befindet sich auf Desktop-Geräten in der rechten Sidebar. Auf Mobilgeräten befindet es sich oberhalb der App-Übersicht und muss zunächst aufgeklappt werden. Du kannst Apps nach Schulfach, Schulstufe und H5P-Inhaltstyp filtern. Zudem kannst du nach Freitext oder Tags suchen. Klicke hierfür auf den Button 'Filter' nachdem du deine Auswahl getroffen hast.
Zusätzlich kannst du oberhalb der App-Liste die Sortierung und die Anzahl der anzuzeigenden Apps einstellen. Hierbei wird die Seite automatisch aktualisiert, ohne dass ein Button geklickt werden muss
In deinen Profileinstellungen kannst du angeben, in welchem Land und Bundesland du arbeitest. Dies gibt dir die Möglichkeit, dich mir Kolleg*innen in deiner Region zu vernetzen.
Fachportale bieten einen schnellen Überblick über Featured Apps, neuste Apps und die neusten Mitglieder der zugehörigen Fachschaft in einem bestimmten Fach. Über die Links ‚Alle-Fach-Apps‘ gelangt man zur App-Suche für das entsprechende Fach. Alle Mitglieder den zugehörigen Fachschaft finden sich über den Link ‚Alle anzeigen‘ unterhalb der neuen Fachschaftsmitglieder.
Fachschaften dienen der Vernetzung von Nutzer*innen, die das gleiche Fach lehren. Wenn du in deinen Profileinstellungen ‚Ich möchte Mitglied in den Fachschaften meiner Fächern werden‘ aktiviert hast, kannst du die Mitglieder der Fachschaften auf den Fachportalseiten sehen. Du selbst bist auf den Fachportalen deiner Fächer dann auch für andere Mitglieder von Fachschaften sichtbar. Nutzer*innen die selbst nicht sichtbar sein wollen und deshalb die Funktion nicht aktiviert haben, können auch keine anderen Fachschaftsmitglieder sehen.
In deinen Profileinstellungen kannst du deine Fächer auswählen. Zusätzlich kannst du diese gewichten, indem du sie per Drag&Drop anordnest.
Auf der Startseite und auf den Fachportalseiten sind besonders gelungene Apps als Featured Apps hervorgehoben. Diese Apps wurden vom ZUM-Apps Team redaktionell geprüft. Auf einer Appseite selbst erkennst du am entsprechenden Symbol, ob es sich um eine Featured App handelt.
Hast du einen Hinweis zu einer App oder einen Fehler entdeckt, kannst du der/dem Ersteller*in dies mitteilen. Anders als bei Kommentaren, findet das Feedback dabei nur zwischen dir und der/dem Erststeller*in der App statt, andere Nutzer*innen können sie nicht sehen. Damit soll verhindert werden, dass die Diskussion zu weit abdriftet und die/der App-Ersteller*in zu viele Mails bekommt.
Natürlich können auch andere Feedback zu deinen Apps geben. Damit du über neues Feedback per E-Mail informiert wirst, musst du die Option ‚Ich möchte E-Mail-Benachrichtigungen erhalten, wenn jemand Feedback zu meinen Apps gibt, in deinen Profileinstellungen aktivieren.
Wenn du eingeloggt bist, kannst du auf einer App-Seite das Profilbild und den Nutzernamen anklicken und gelangst so auf die Profilseite der Nutzenden. Hat diese Person die Option "diesem Benutzer folgen" aktiviert, siehst du einen entsprechenden Link unterhalb des Profilbildes. Auf dem gleichen Weg kannst du das Folgen auch wieder beenden.
Wenn du die Option ‚Andere Nutzer*innen dürfen mich kontaktieren‘ in deinen Nutzereinstellungen aktiviert hast, können dir andere eine Nachricht über ein Kontaktformular schicken, die du an deine hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt bekommst. Für die*den Absender*in ist deine E-Mail-Adresse dabei nicht sichtbar. (Sie wird es natürlich dann, falls du aus deinem E-Mail-Programm heraus dem/der Absender*in antwortest.)
Mehr zu deiner Profilseite findest du unter Erste Schritte.
ZUM-Apps bleibt für dich als Nutzer*in weiterhin kostenlos. Dennoch entstehen uns als ZUM nicht unerhebliche Kosten bei Hosting, Wartung und Weiterentwicklung.
Deshalb haben wir uns entschlossen, auf ZUM-Apps - wie übrigens auf anderen ZUM-Angeboten schon seit längerem - zwei Werbebannerflächen einzubauen.
Die eingebundenen Banner werden in einer Kooperation mit Lehrer-Online bereit gestellt und zeigen Inhalte, die im weitesten Sinne die Themen Bildung und Schule betreffen. Es wird hier also keine Werbung für Bügeleisen oder so geben.
Übrigens kannst auch du die ZUM finanziell unterstützen. Klick dazu den Spenden-Button im Hauptmenü um auf die Spendenseite der ZUM Website zu gelangen - wir würden uns sehr freuen.
Im Nachgang zum ZUM-Apps-Workshop entwickelten sich viele Ideen um die Plattform ZUM-Apps für Nutzer*innen besser zu machen. Unser Technik-Team ist an der Neuprogrammierung dran, die unter anderem eine Kommunikation unter den Nutzer*innen ermöglichen soll. Damit können dann auch Verbesserungsvorschläge oder Fehler direkt adressiert werden. Außerdem soll die Auffindbarkeit einzelner Inhaltstypen stark verbessert werden.
Aber auch die „Öffentlichkeitsarbeit“ und Interaktion mit den Nutzer*innen der Plattform sollte verstärkt werden. Während seiner wohl verdienten Ferien hatte Patrick Oberdörfer die Idee, einen Twitter-Account für ZUM-Apps zu starten. Das Twitterlehrerzimmer unterstützte die Initiative ganz großartig mit vielen Likes und Retweets. Schon nach 48 Stunden hatte der Account über 800 Follower! Nun liegt es an uns, den Account mit Leben zu füllen: Hinweise zur Nutzung, zur App-Erstellung, zur Weiterentwicklung, allgemein FAQ, Links zu bestimmten Apps, Links zu Hilfeseiten, etc. Außerdem soll es bald eine Community-Aktion zur Erstellung von Apps geben. Uns wird sicher noch das eine oder andere einfallen 😉 Wir freuen uns über Zuarbeit in Form von Link-Tipps, Hilfeseiten aber auch zu Fragen!
Mandy Schütze fürs ZUM-Team
PS.: Du findest die Links zu unseren Social Media Accounts auch im Footer von ZUM-Apps.
Bisher wurden die URL-Aliase (also das, was im Browser (Firefox, Chrome etc.) im Adressfeld angezeigt wird) aus den Titeln der Seiten von ZUM-Apps generiert.
Künftig beinhaltet der URL-Alias anstelle des Seitentitels die ID der eingebundenen H5P-App.
Diese Änderungen wurden mit zunehmender Größe von ZUM-Apps einerseits aus technischen Gründen nötig.
Andererseits passen wir ZUM-Apps diesbezüglich anderer Seiten an, auf denen in großer Zahl Inhalte von Nutzern erstellt werden können (z.B. Videoplattformen).
Und schließlich bereiten wir ZUM-Apps damit auf künftige Neuerungen vor - Ihr dürft also gespannt sein...
URL vor der Umstellung:
https://apps.zum.de/apps/englisch-memory-mit-bildern
URL nach der Umstellung:
https://apps.zum.de/apps/18052
Damit nach der Umstellung Links von anderen Seiten nach ZUM-Apps weiterhin funktionieren, wurden für alle Apps, die vor dem 8. Januar 2022 erstellt wurden, Weiterleitungen (URL Redirects) eingerichtet. Damit ist sicher gestellt, dass alle Links von anderen Websites nach ZUM-Apps weiter funktionieren.
Diese Weiterleitungen bleiben bis (mindestens) Ende 2022 bestehen. In dieser Zeit müssen externe Links an die neue URL angepasst werden, damit sie auch danach weiterhin funktionieren.
Wenn Du also beispielsweise von einer Schul-Website auf eine App auf ZUM-Apps verlinkst, muss der Link auf der Schulwebsite entsprechend angepasst werden.
Hast Du Fragen zur Umstellung oder gibt es bei Deinen Apps Probleme, so teile uns dies gern unter info@zum.de mit.
Danke fürs Verständnis!
Dein ZUM-Apps Team
H5p bietet für (fast) alle Inhaltstypen die Möglichkeit, Urheberrechtsangaben zu machen. Bisher gab es auf ZUM Unterrichten jedoch keine Möglichkeit automatisiert zu prüfen, ob diese vollständig sind. Vielmehr erforderte dies viel ehrenamtliche Arbeit und lange Nächte bei einigen Mitgliedern der ZUM.
Nach dem Update findet diese Prüfung bei jedem Seitenaufruf einer App statt. Fehlen Urheberrechtsangaben, wird dies künftig nach dem Speichern der App in einer Warnbox oberhalb angezeigt. Unterhalb der App befindet sich eine weitere Box, in der alle hochgeladenen Dateien mit ihren Urheberrechtsangaben aufgelistet sind. So lässt sich leicht nachvollziehen, zu welchen Elementen ggf. noch Angaben ergänzt werden müssen.
Fehlen bei einer App Urheberrechtsangaben, kann diese App so lang nicht veröffentlicht werden. Dies schützt sowohl die ZUM als auch die Autor*innen davor, Materialien ohne Berechtigung zu veröffentlichen. Autor*innen haben so Gelegenheit, fehlende Angaben zu ergänzen und die App zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.
Vielfach wurde an uns der Wunsch herangetragen, dass Apps beim Speichern nicht sofort veröffentlicht werden, sondern dass Autor*innen diese zunächst fertig bearbeiten können und selbst über den Veröffentlichungszeitpunkt entscheiden. Auch dies wird mit dem Update umgesetzt.
Nach dem Speichern einer neuen App erscheint nun oberhalb der App zum einen ein neuer Reiter "Veröffentlichen" und zum anderen ein deutlicher Hinweis, dass die App noch nicht veröffentlicht ist:
Die Veröffentlichung kann an gleicher Stelle jederzeit rückgängig gemacht werden.
Unveröffentlichte Apps werden weiterhin auf der Nutzer-Profil Seite angezeigt und mit Hinweisen versehen. Sie sind für Autor*innen normal zugänglich, um weiter bearbeitet werden zu können.
Hinweis: Das automatische Löschen nicht veröffentlichter Apps wird frühestens zum 1. Februar 2021 eingeführt. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.
Damit ZUM Apps nicht mit halbfertigen Apps "überschüttet" wird, werden künftig Apps, die länger als 14 Tage nicht bearbeitet wurden, automatisch gelöscht.
Achtung: Dies gilt auch, wenn innerhalb dieser Frist die Urheberrechtsangaben nicht ergänzt werden.
Dieses Feature wird erst zum Ende 2020 eingeführt, damit zunächst für alle ausreichend Zeit bleibt, fehlende (Urheberrechts-)angaben zu ergänzen.
Keine Panik! Zu den neuen Anforderungen an die Urheberrechtsangaben haben wir eine ausführliche Hilfeseite mit häufigen Fragen (FAQ) erstellt.
Vorerst wird auch nichts gelöscht, dass heißt, jede(r) Autor*in hat über ihre/seine Nutzer-Profil-Seite Zugang zu ihren/seinen Apps - egal ob veröffentlicht oder unveröffentlicht.
Nur wenn du eindeutige und zutreffende Urheberrechtsangaben machst, ist sichergestellt, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Und jede Urheberrechtsverletzung möchten wir vermeiden, da wir das Urheberrecht respektieren und einen Missbrauch verhindern möchten. Und im Einzelfall könnte eine Urheberrechtsverletzung für dich oder die ZUM zu unnötigen und hohen Kosten führen, was wir auf jeden Fall verhindern wollen. Deine Angaben sind hierfür notwendig. Wir haben uns aber große Mühe gegeben, dass für dich deutlich erkennbar ist, wenn Urheberrechtsangaben fehlen - dies soll dich und die ZUM vor bösen Überraschungen schützen.
Wir arbeiten ehrenamtlich an diesem Projekt. Wir finanzieren uns über Werbung und Spenden. Wofür wir gern Geld ausgeben: https://www.zum.de/portal/blog/ZUMTeam/Die-Arbeit-der-ZUM-finanziell-unterstützen Wofür wir ungern Geld ausgeben: Abmahnungen - nicht wir als Verein, nicht du als Nutzer*in. In letzter Konsequenz ist jeder Nutzer und jede Nutzerin für seine bzw. ihre eigenen Inhalte verantwortlich, wir wollen dich damit aber nicht hängen lassen. Deshalb weisen wir oft darauf hin und erzwingen die Angaben. Falls keine Reaktion kommt, löschen wir auch Apps, die gegen das Urheberrecht verstoßen.
Alle Lizenzen, die mit den Craetive Commons Lizenzen CC BY-SA kompatibel sind, also beispielsweise CC0, CC BY oder CC BY-SA. Bei der Suchmaschine CC Search kann man gezielt nach solchen Bildern suchen. Dabei ist egal, ob die es sich um Version 3 oder 4 der jeweiligen Creative Commons Lizenz handelt.
https://search.creativecommons.org
CC BY-SA 4.0, das heißt: Wenn die App weiter verwendet wird, muss sie ebenfalls wieder unter dieser Lizenz stehen, die Lizenz muss verlinkt sein und der Urheber bzw. die Urheberin muss genannt werden. Sie darf verändert (z.B. verkürzt oder Sätze ausgetauscht) werden und sie darf auch kommerziell genutzt werden.
ZUM-Apps checkt die Urheberrechtsangaben für hochgeladene Medien, sprich Bilder, Videos, Audiodateien und andere Dateien. Bei eingebundenen YouTube-Vidoes müssen keine separaten Urheberrechtsangaben gemacht werden, da diese bereits bei YouTube selbst hinterlegt sind.
Verpflichtend sind folgende Angaben:
Weiterhin sollten folgende Angaben gemacht werden:
Fehlt mindestens eine der verpflichtenden Angaben, kann die App nicht veröffentlicht werden. Du wirst nach dem Speichern deiner App durch eine Warnung darauf hingewiesen und unterhalb Deiner App befinden sich genaue Hinweise, welche Urheberrechtsangaben ergänzt werden müssen.
Anhängig vom H5P Inhaltstyp gibt es zwei unterschiedliche Stellen, an denen die Urheberrechtsangaben gemacht werden müssen:
Leider ist H5P hier inkonsistent, der Button "Urheberrecht bearbeiten" wird aber in zunehmend mehr Inhaltstypen durch das neuere Label "Metadaten" abgelöst. Es gibt allerdings auch Inhaltstypen, bei denen unterschiedliche Elemente beide Varianten mischen, so muss z.B. für ein Hintergrundbild das Label "Metadaten" und für ein Bild im Vordergrund der Button "Copyright" genutzt werden.
Button "Urheberrecht bearbeiten"
Dieser befindet sich nach dem Hochladen eines Bildes, Videos oder einer Audiodatei direkt neben dem Button "Bild bearbeiten":
Es öffnet sich folgendes Dialogfenster, in dem die Urheberrechtsangaben eingetragen werden können:
Mit Klick auf das Kreuzsymbol oben rechts sind die Urheberrechtsangaben gespeichert.
Label "Metadaten"
Dieses befindet sich neben der Überschrift zu einem Seitenelement. Metadaten können mitunter auch für andere Elemente als für hochgeladene Dateien (Bilder, Videos, Audiodateien) angegeben werden. Diese sind in ZUM-Apps aber irrelevant, es interessieren nur diejenigen, die die Dateien betreffen:
Es öffnet sich folgendes Dialogfenster, in dem die Urheberrechtsangaben eingetragen werden können:
Mitunter muss ein zusätzlicher Dialog geöffnet werden, bevor der Button "Copyright bearbeiten" bzw. das Label "Metadaten" zu sehen ist. Dies kann zum Beispiel so aussehen:
Fehlen Urheberrechtsangaben, kannst du deine App nicht veöffentlichen. Als Autor*in kannst du - wenn du eingeloggt bist - deine App aber weiter sehen und bearbeiten, um fehlende Angaben zu ergänzen. Du wirst sowohl in der App-Übersicht auf deiner Profilseite als auch direkt auf der App-Seite darauf hingewiesen, bei welchen Apps Angaben fehlen.
Es ist super, wenn du selbst erstellte Dateien einbindest! Wir können das aber nicht wissen. Bitte gib einfach dich als Urheber an. Das ist nebenbei auch ganz wichtig, wenn die App weiter verwendet wird. Denn dann wirst du als Urheber*in genannt. Du musst dabei nicht deinen vollständigen Namen nennen. Es reicht, deinen Benutzernamen oder ein Kürzel anzugeben.
Die Creative Commons Linzenzen erfordern die Angabe eines Quelle-Links. H5P checkt bei diesem Feld, ob es sich um eine URL handelt. Bei selbst erstellten Inhalten, die nur auf ZUM-Apps erscheinen, ist deshalb die URL der entsprechenden App anzugeben, sprich die App-Seite selbst (z.B. http://apps.zum.de/apps/MEINE_APP, wobei hier anstelle von "MEINE_APP" die ID (Nummer) der jeweilige ZUM-Apps stehen soll). Dies ist v.a. dann von Interesse, wenn deine App auf einer anderen Seite eingebunden wird.
Es ist schön, dass du solch ein Bild gefunden hast. Wir wissen das aber nicht - für uns sieht es aus wie jedes Bild ohne Quellenangabe. Bitte gib die Quelle "Pixabay" (und vielleicht noch die URL) an, damit wir es nachvollziehen können.
Ein weiterer Punkt: Pixabay hat 2019 seine Lizenzbedingungen geändert und eine eigene Lizenz eingeführt. Laut dieser Lizenz: "Freie kommerzielle Nutzung" ist kein Bildnachweis nötig.
Sollte das noch einmal der Fall sein und die Bedingungen dann restriktiver werden, müssen wir die Bilder der Plattform schnell herausfiltern können.
Da die eigentliche Lizenzauswahl technisch gesehen im H5P Widget erfolgt, können nur Lizenzangaben gemacht werden, die H5P vorsieht. Das ZUM-App eigene Modul prüft, ob alle Angaben vollständig sind. Da aber die Lizenzangaben von H5P begrenzt sind, zum Beispiel diese keine Pixabay-Lizenz enthält, müssen wir hier einen Kompromiss eingehen und für alle Lizenzen mit dem Inhalt: "Freie kommerzielle Nutzung - kein Bildnachweis nötig" als CC0 veröffentlichen.
Tipp: Nutze gleich Medien mit einer echten CC-Lizenz. Eine umfangreiche Sammlung an freien Medien findest du unter H5P-Workflows/Quelle.
Viele Werke im Internet stehen unter GNU General Public License (kurz GNU GPL) Lizenz. Hierbei handelt es sich um nach US Recht gemeinfreie Werke, die frei verwendet werden dürfen. Leider hat die GNU GPL streng genommen keine Verbindlichkeit nach deutschem Recht. Du solltest stattdessen lieber Quellen verwenden, die selbst unter einer Creative Commons Lizenz stehen. Auf der Website https://www.gnu.org/licenses/license-list.de.html wird jedoch die Lizenz CC BY als kompatibel gelistet. Wenn es also unvermeidlich ist, dass du ein Werk, das unter GNU GPL Lizenz steht verwenden möchtest, gib als Lizenz CC BY an.
Auf ZUM-Apps wird bei Quellen, die GNU GPL als Lizenz verwenden "Lizenz ist inkompatibel" angezeigt (wie auch bei anderen inkompatiblen Apps). Bei Apps, die nach dem 29.10.2020 erstellt wurden, gibt es nur noch CC BY und CC BY-SA als Auswahl.
Leider kann H5P das nicht erkennen. Sprich, wenn die selbe Datei mehrmals hochgeladen wird, muss auch mehrmals das Urheberrecht angegeben werden.
Kurz: Weil es rechtlich betrachtet trotzdem ein Bild ist. Zudem kann H5P nicht unterscheiden, ob ein Bild einen grauen Punkt oder einen Sonnenuntergang am Strand auf Bali zeigt.
Nach dem Tod einer Autorin bzw. eines Autors geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf die Erben über, danach erlischt das Urheberrecht. Leider sieht H5P derzeit keine Möglichkeit vor, derartige Angaben zu machen. Deshalb müssen auf ZUM-Apps auch Urheberrechtsangaben für Werke gemacht werden, deren Autor*in vor über 70 Jahren gestorben ist.
Einfache Figuren wie Kreise oder Rechtecke und Linien genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese dürfen somit auch für die Gestaltung von OER-Materialien ohne Angabe einer Lizenz verwendet werden!
Quelle: https://oer.community/canva/
Zunächst einmal hilft eine Suche im Internet - auf zahlreichen Seiten und auch in zahlreichen Videos wird das Urheberrecht gut erklärt.
Empfohlen an dieser Stelle seien flgende Link direkt auf den Seiten von Creative Commons:
Wenn das YouTube-Video über eine Einbettung auf ZUM-Apps zugänglich gemacht wird, ja. Als Begründung ein Zitat von Nele Hirsch (zu finden in ihrem Kurs "Einstig in H5P".
"Über den angebotenen Einbettungs-Code erscheint ein bestimmtes Youtube-Video auf Deiner Seite - ohne dass es tatsächlich auf Deiner Seite hochgeladen ist. Nachteilig ist daran, dass das Video auf Deiner Seite plötzlich weg oder verändert sein kann, wenn der Urheber auf Youtube es gelöscht oder geändert hat ...
Weil Du vor diesem Hintergrund über das Material nicht tatsächlich verfügst, greifen die Einschränkungen des Urheberrechts an dieser Stelle in der Regel nicht. Voraussetzung ist, dass der Urheber des Werkes das offensichtlich so möchte. Diesen Willen erkennst Du bei Youtube daran, dass es einen Einbettungscode gibt. Bei H5P ist es dann (auch) der Fall, wenn die Funktion der Anzeige des Einbettungs-Codes nicht deaktiviert ist. Denn - so hat im Sommer 2015 der Bundesgerichtshof einem Urteil des Europäischen Gerichtshof folgend entschieden: Wenn ein Einbettungscode angeboten wird, dann ist davon auszugehen, dass auch eine Einbettung erfolgen darf."
Wenn du allerdings Videos auf ZUM-Apps "hochladen" möchtest, also das Video physisch auf unserem Server liegt, geht das nicht mehr. Diese Videos müssen mit unserer Lizenz CC BY SA 4.0 kompatibel sein.
Zum Thema YouTube im Unterricht – Wie lassen sich Videos einbetten? gibt es eine sehr gute Zusammenfassung im internet-abc für Lehrkräfte. (Abrufdatum: 01.09.2021)
Quelle:
Canva ist zwar ein tolles Gestaltungstool, aber die Inhalte, die ihr dort findet – sei es eine hübsche Vorlage, ein Stockfoto oder ein Icon – sind urheberrechtlich geschützt unter der Canva-Lizenz. Und das bedeutet: Kostenlos ≠ frei verfügbar! Ihr habt nur ein Nutzungsrecht, keine freie Lizenz. Für OER braucht ihr allerdings Inhalte, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) oder einer anderen freien Lizenz stehen.
Tags werden durch Kommata getrennt. Beispiel:
Solltest du danach noch weitere Fragen haben, kannst du uns gern kontaktieren: info@zum.de