Gewaltenteilung: Teilung der Macht in drei Bereiche (Exekutive = ausführende Gewalt (z.B. Bundesregierung)); Legislative = gesetzgebende Gewalt (z.B. Bundestag)); Judikative = rechtssprechende Gewalt (z.B. Bundesverfassungsgericht)), um Missbrauch vorzubeugen. Diese drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320410/gewaltenteilung/)
Meinungsfreiheit: Jeder Mensch darf frei seine Meinung sagen. Dies ist sogar in unserem Grundgesetz verankert. Man darf beispielsweise Politiker und ihre Entscheidungen öffentlich kritisieren. Es gibt Länder, wo es dieses Recht nicht gibt und Menschen dafür verfolgt und bestraft werden. Was man jedoch in Deutschland nicht darf, ist Menschen öffentlich zu beleiden, bedrohen und zu Hass oder Gwalt aufrufen. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249965/meinungsfreiheit/)
Parteien: Es handelt sich um Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürger, die ähnliche politische Ziele verfolgen und die den Willen der Bevölkerung politisch im Bundestag oder Landtag vertreten wollen. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/aufgaben-rechte-pflichten/aufgaben-rechte-pflichten-artikel.html)
Mehrheitsprinzip: Nach diesem Prinzip werden auf politischer Ebene Entscheidungen getroffen. Man unterscheidet zwischen der relativen (Wer hat die meisten Stimmen?), der absoluten (benötigt mehr als 50 % der Stimmen) und der qualifizierten Mehrheit (im Vorfeld wird die Mehrheit festgelegt, z.B. 2/3-Mehrheit). (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320776/mehrheit/)
Opposition: Hierbei handelt es sich um Abgeordnete, die nicht der Regierung angehören. Sie ist sehr wichtig für die Demokratie, da sie die regierende Fraktion kontrolliert, Gegenvorschläge einbringt und Entscheidungen kritisch hinterfragt. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249993/opposition/)
Pressefreiheit: Genauso wie die Meinungsfreiheit, ist auch die Pressefreiheit in unserem Grundgesetz hinterlegt. Damit wird garantiert, dass Medien frei Bericht erstatten dürfen, sofern es der Wahrheit entspricht. Auch das ist nicht selbstverständlich, denn in vielen Ländern gibt es eine Zensur, d.h. der Staat kontrolliert was und wer berichten darf. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/250000/pressefreiheit/)
Parlament: Das Parlament bilden Politikerinnen und Politiker, die vom Volk gewählt wurden. Sie treffen dort aufeinander, diskutieren und treffen Entscheidungen zum Wohle des Volkes. Auf Bundesebene ist dies der Bundestag und auf Landesebene der Landtag. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249995/parlament/)
Mitbestimmung: Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Jeder Mensch hat in Deutschland die Möglichkeit sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen. Dabei fängt es oftmals schon im Kindergarten oder in Schule an. Ihr wählt Klassensprecher und Schülersprecher, die eure Anliegen und Wünsche der Schule gegenüber vertreten. Sobald ich wahlberechtigt seid, dürft ihr wählen gehen oder aber ihr engagiert euch selbst in einer Partei. Vielleicht wollt ihr euch sogar für ein politisches Amt aufstellen lassen. (Quelle: https://www.demokratie-leben.de/magazin/magazin-details/mitbestimmen-beginnt-mit-dir-156)
Menschenrechte: Diese Rechte sind in Deutschland im Grundgesetz (GG Artikel 2) verankert. Sie treffen zum Teil nicht nur auf deutsche Bürgerinnen und Bürger, sondern auf alle sich in Deutschland aufhaltende Menschen zu. Deutschland erkennt die 30 Menschenrechte vollumfänglich an. Darunter fällt das Verbot von Folter, die Unantastbarkeit des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, soziale Sicherheit, uvm. (Quelle: https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/artikel)
Versammlung: Nach Art. 8, Abs. 1 des Grundgesetzes haben deutsche Bürgerinnen und Bürger das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln um so ihre politische Meinung kundzugeben. Man muss jedoch beachten, dass hierbei auch gewisse Vorgaben herrschen, wie bspws. eine entsprechende Anmeldung. Diese sind im Versammlungsgesetz entsprechend zu finden. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html)
Volksentscheid: Menschen können durch einen Volksentscheid direkt demokratisch aktiv werden. Häufig ist dies auf Landesebene der Fall. Beispielsweise war es so möglich, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu erwirken. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321355/volksentscheid-volksbegehren/)
Grundgesetz: In diesem Gesetz sind all unsere Menschen- und Bürgerrechte niedergeschrieben. Eine Änderung ist nur durch eine 2/3-Mehrheit des Bundestages und Bundesrates möglich. (Quelle: https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland/)